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Gewerbe

Gewerberecht:

Ansprechpartner: Frau Berthold, Zimmer Nr. 123, Tel.81442

Gewerbean – um – und abmeldungen

- erfolgen direkt im Ordnungsamt; es sind im Regelfall keine Unterlagen notwendig
- Angaben werden direkt in Formular eingegeben und vom Antragsteller nur
   unterschrieben
- bei Ausländern: Pass ist vorzulegen

Bei erlaubnispflichtigem Gewerbe, wie z.B. Makler oder Handwerk (Meisterbrief ) sind entsprechende Nachweise vorzulegen.


 

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