Gewerbean – um – und abmeldungen
- erfolgen direkt im Ordnungsamt; es sind im Regelfall keine Unterlagen notwendig
- Angaben werden direkt in Formular eingegeben und vom Antragsteller nur
unterschrieben
- bei Ausländern: Pass ist vorzulegen
Bei erlaubnispflichtigem Gewerbe, wie z.B. Makler oder Handwerk (Meisterbrief ) sind entsprechende Nachweise vorzulegen.