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Internationales Puppenfestival





Das nächste Puppenfestival findet in der Zeit
vom 29. Mai bis 4. Juni 2011 statt!

Max-Oscar-Arnold-Kunstpreis der Stadt Neustadt b. Coburg 2010

Der Max-Oscar-Arnold-Preis für zeitgenössische Puppenkunst wurde anlässlich des „19. Neustadter Puppenfestivals" 2010 zum 16. Mal vergeben.

Der Wirtschaftsraum Neustadt b. Coburg in Oberfranken und Sonneberg in Thüringen repräsentiert eine der ältesten Spielzeuglandschaften in Europa und hat wesentliche Meilensteine in der Geschichte der Spielzeugentwicklung und -herstellung gesetzt.

Max Oscar Arnold, der von 1854 bis 1938 in Neustadt lebte und u.a. als Puppenkünstler tätig war, führte zahlreiche Neuerungen und Erfindungen in die Puppenindustrie ein. Neustadt zeichnet im Sinne Max Oscar Arnolds heutige Puppenkünstler aus, die sich mit gleicher Schaffenskraft und Ideenreichtum der Puppenkunst verschrieben haben.

Teilnahmeberechtigt waren alle Puppenkünstler, die eine Puppe oder ein Puppenobjekt von Anfang an vollständig entwickeln und gestalten, entweder als Unikate oder in Kleinst-, Klein- oder Varioserie oder als Modell-Arbeiten.



Max-Oscar-Arnold-Kunstpreis 2011

Die Stadt Neustadt verleiht am 1. Juni 2011 den „Max-Oscar-Arnold-Kunstpreis“ für zeitgenössische Puppenkunst in neun Kategorien und in vier Sonderkategorien. Prämiert werden mit der Max-Oscar-Arnold-Statuette:

1.    die beste Puppe
(Geldpreis 200 €)
2.1    die beste Babydarstellung
(Geldpreis 200 €)
2.2    die beste Kinderdarstellung
(Geldpreis 200 €)
3.    die beste Jugendlichendarstellung
(Geldpreis 200 €)
4.    die beste Erwachsenendarstellung
(Geldpreis 200 €)
5.    die beste Porträtpuppe
(Geldpreis 200 €)
6.    die beste Phantasiepuppe
(Geldpreis 200 €)
7.    die beste Miniaturpuppe (Maßstab 1:12)
(Geldpreis 200 €)
8.    die beste Karikatur
(Geldpreis 200 €)
9.    die beste Themearbeit
(Geldpreis 200 €)

und in vier Sonderkategorien:

10.    Experimentelle Puppenkunst
(Geldpreis 400 €)
11.    Nachwuchs-Förderpreis
(Geldpreis 500 €)
12.    Kategorie der Preisträger
(Geldpreis 500 €)
13.    Das beste Gesamtwerk eines etablierten Künstlers (Geldpreis 1.500 €)

THE MAX OSCAR ARNOLD ART PRIZE ENDOWED BY THE BAVARIAN DOLL TOWN NEUSTADT DISTRICT OF COBURG,  Download Call for Entries 2011

Ausschreibungsrichtlinien
zur Verleihung des „Max-Oscar-Arnold-Kunstpreises“
für zeitgenössische Puppenkunst der Stadt Neustadt bei Coburg


1. Zulassungsvoraussetzungen

1.1    Zur Bewertung können nur Originale zugelassen werden, die den Ausschreibungsbedingungen zur Verleihung des „Max-Oscar-Arnold-Kunstpreises für zeitgenössische Puppenkunst“ (Punkt 2) entsprechen, die termingerecht eingereicht (Punkt 11), und für die die Teilnahmegebühr (Punkt 7) entrichtet wurde.

1.2    Alle fotografischen Bildträger (Fotos und CDs) verbleiben zu Dokumentationszwecken im Stadtarchiv und somit im Eigentum der Stadt Neustadt. Die Richtlinien und Vorgaben des Datenschutzes bleiben gewährleistet.

1.3    Die angegebenen Termine (Punkt 11), insbesondere der An-meldetermin, der Abgabetermin der nominierten Objekte, die Aufbau- und Rückgabetermine bei persönlicher Abholung müssen fristgerecht eingehalten werden. Das Einräumen von Nachfristen oder die vorzeitige Abholung der Objekte ist nicht möglich.

1.4    Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.


2. Zulassung

2.1 Zur Teilnahme berechtigt sind:

die folgenden Materialgruppen:

2.1.1    Puppen und Objekte aus Gießmassen unter Zuhilfenahme von Formen, falls nicht Punkt 2.2. (Teilnahmeausschluss) anzuwenden ist. Wichtig ist hier die vollständige Entwicklung des Modells durch den Künstler, sowie seine Umsetzung als Unikat, Kleinst- oder Vario-Serie. Zuarbeiten wie z.B. Formenbau, Versäubern der Rohlinge oder Nähen der Ausstattung durch Dritte ist demnach gestattet.

2.1.2    Puppen und Objekte aus Modelliermassen ohne Zuhilfenahme von Formen. Zugelassen sind alle modellierfähigen Massen, unabhängig davon, ob sie selbsttrocknend sind, gehärtet oder gebrannt werden müssen.


2.1.3    Puppen und Objekte aus sog. „freien Materialien:
Zugelassen sind hier alle Materialien, die weder mit Hilfe von Formen, noch frei aus der Hand modelliert, aber künstlerisch bearbeitet werden.

Die folgenden Erscheinungsformen:

2.1.4    Unikate: als solche können nur Puppen und Objekte gelten, die in ihrer Gesamtheit einmalig kreiert und hergestellt werden. Unberührt bleibt davon die Verwendung zusätzlicher Ausstattungsteile wie Glasaugen, Perücken und Bekleidung.

2.1.5    Limitierte Kleinst- und Kleinserien: die Limitierung ist hier auf maximal 10 Stück, bzw. auf maximal 25 Stück begrenzt. Alle Puppen dieser seriellen Herstellung müssen bei gleichbleibender Qualität, inklusive der Ausstattung, vollkommen identisch sein.

2.1.6        Vario-Serien: dies sind „variable“, also veränderte Kleinst- und Kleinserien, bei denen mindestens zwei, manchmal aber zehn Stück, bzw. 25 Stück z.B. gleiche Glieder, bei unterschiedlichen oder nachträglich überarbeiteten Köpfen verwendet werden, oder wenn identische Puppen mit unterschiedlichen Ausstattungen versehen (z.B. „Mädchen“ und „Junge“). Auch zählen immer alle Varianten einer Kopfform zu derselben Serie (z.B. mit modelliertem Haar, mit gemaltem Haar, mit Perücke).

2.1.7.    Figurengruppen unabhängig von den verwendeten Materialien (s. Punkt 2.1.1 bis 2.1.3) und ihren Erscheinungsformen (s. Punkt 2.1.4 – 2.1.7). Die Figurengruppe wird als Ensemble, also als ein Objekt gewertet. Die Jury kann daher nur der Gruppe insgesamt einen Preis verleihen (s. Punkt; 3.5 und 3.6).

2.2     von der Teilnahme ausgeschlossen sind:

2.2.1    Puppen und Objekte aus industriell verwertbaren Materialien aller Art.

2.2.2.    sogenannte „Designerpuppen“, die für eine industrielle Vervielfältigung gedacht sind oder bereits erschienen sind, auch wenn diese limitiert werden.

2.2.3    Nachahmungen von bereits existierenden Künstlerpuppen, auch wenn es sich dabei um freie Adaptionen auch aus anderen Materialien handelt.

2.2.4.    Modelle aus Holz, die in einem industriellen Spezialbetrieb mit Maschinen gefräst werden, auch wenn der Künstler sie individuell nacharbeitet.

2.2.5.    Reproduktionen historischer Puppen, auch wenn diese individuell überarbeitet werden.

2.2.6.    sog. „Re-Born“- Puppen

2.2.7.    Reproduktionen moderner Künstlerpuppen, deren Formen ganz oder teilweise im nationalen und internationalen Handel frei erworben werden können, auch wenn diese nur zum Teil verwendet und/oder individuell überarbeitet werden.

2.2.8.    Marionetten und Hängefiguren, die im Raum frei hängen müssen, Assemblagen oder Installationen, die auf einer Wand aufgebracht werden müssen und naturalistische Tierfiguren, die nicht der Kategorie 6 entsprechen.

2.2.9.    Modelle im Sinne von Vario-Serien (Punkt 2.1.6) eines Künstlers, die lediglich in einer anderen Ausstattung bereits an einem Wettbewerb teilgenommen haben, auch wenn sie keine Preise erhielten..

2.2.10.    Sog. „Tableaus“ die aus mehr als vier Figuren mit oder ohne Zubehör bestehen.

2.2.11.    Figuren und Objekte, die eine Gesamthöhe von 100 cm überschreiten.

2.2.12.    Dekoration, die nicht unmittelbar auf die Objekte Bezug nimmt und deren Aussage nicht wesentlich unterstreicht. Zubehör, das z.B. in die Hände gegeben wird und das die Objekte illustriert, sowie Stühle oder Podeste für Sitzfiguren usw. ist davon nicht betroffen. Zur Klärung im Einzelfall bitten wir um Rücksprache.

2.2.13.    die Preisträger des Jahres  2010 in der betreffenden Kategorie für die Dauer von einem Jahr. Sie dürfen in der Kategorie 11: „Kategorie der Preisträger“ starten (s. Punkt 4.16) und in allen offenen Kategorien, in den sie keinen Preis erhalten haben.

2.2.14.    die Preisträger des Jahres 2010, die vom Kultursenat der Stadt Neustadt bereits einen „Max-Oscar-Arnold“ Kunstpreis für die Kategorie 13: „Das beste Gesamtwerk eines etablierten Künstlers“ (s. Punkt 4.17) verliehen bekamen für die Dauer von zwei Jahren. Danach dürfen sie alle offenen Kategorien erneut frei belegen.

2.2.15.    Objekte, die nicht den eingereichten Fotos zur Vorjury in ihrer Gesamtheit, oder in Details, wie z.B. in der Bemalung oder der Ausstattung, entsprechen. Nicht zugelassen sind auch Objekte innerhalb einer regelrechten Serie, wenn die Seriennummer eines Objektes auf dem fotografischen Bildträger nicht identisch mit der des eingereichten Objektes im Original ist.


3. Anmeldung

3.1    Jeder Interessent erhält drei (3) Anmeldeformulare mit zugeteilten Registriernummern. Für jedes Objekt  ist jeweils ein Formular durch Ankreuzen einer Kategorie und der dazugehörenden Materialgruppe auszufüllen. Bitte geben Sie am Ende der Formulare stets die Versicherungswerte und ihre Tel.nr./Fax für etwaige Rückfragen an.

Beispiel:
    Kategorie 2: Die beste Kinderdarstellung

Es können demnach bis zu drei einzelne Objekte, bzw. höchstens bis zu drei Figurengruppen, oder die Kombination von Einzelfiguren und Figurengruppen von einem Teilnehmer gemeldet werden.

3.2    Jedes Einzelobjekt ist nur für eine Kategorie anmeldbar. Eine Doppelbelegung oder Mehrfachbelegung eines Objektes für unterschiedliche Kategorien (z.B. für Kategorie 2 und Sonderkategorie 10) ist nicht zulässig.

3.3    Es können aber bis zu drei einzelne Objekte für eine Kategorie gemeldet werden. Zum Beispiel drei Puppen für Kategorie 2.1; oder: eine Puppe für Kategorie 2 und zwei Puppen für Kategorie 9; oder: eine Puppe für Kategorie 2., eine Puppe für Kategorie 5 und eine Puppe für Kategorie 9. Alle offenen Kategorien sind beliebig miteinander kombinierbar, sofern nicht die Punkte 2.2.15 oder 2.2.16 zutreffen. Bei Fragen zur korrekten Belegung hilft die Stadt Neustadt gerne.

3.4    Es bleibt jedem Teilnehmer überlassen, ob er ein, zwei oder drei einzelne Objekte anmelden möchte. Entschließt sich ein Teilnehmer, weniger als drei einzelne Objekte zu melden, so sind die verbliebenen Formulare zu entwerten und gleichfalls zurückzusenden.

3.5    Möchte ein Teilnehmer eine Figurengruppe (Punkt 2.1.7) einreichen, so ist dies erlaubt, wenn die Figurengruppe nicht mehr als vier Einzelfiguren plus Zubehör umfasst. Es ist hierbei dann für die Figurengruppe nur ein Formblatt, also eine Registriernummer zu verwenden. Eine Figurengruppe wird als solche nur dann anerkannt, wenn sich nur aus der Kombination dieser Figuren in Mimik, Gestik und Zuordnung eine Aussage ergibt. Die Figurengruppe wird als Ensemble gewertet. Die Jury kann daher nur der Gruppe insgesamt einen Preis verleihen.

3.6    Den Anmeldeformularen sind pro Registriernummer jeweils folgende Fotoaufnahmen oder PC-Ausdrucke col. in den Maßen 10 x 15 cm/col. eindeutig beizuordnen:

•    eine Ganzaufnahme, bekleidet
•    eine Ganzaufnahme, unbekleidet
•    eine Detailaufnahme vom Kopf frontal
•    eine Detailaufnahme vom Kopf, Profil mit Ohr
•    eine CD-Rom, Format x.jpg

Ausnahmen:
Die Anzahl der geforderten Fotoaufnahmen verringert sich nur dann, wenn es sich bei den einzureichenden Figuren um Gewandfiguren handelt, d.h. dass auf Körper oder Körperteile zugunsten der künstlerischen Gesamtwirkung verzichtet wird, oder wenn es sich um Figuren handelt, deren Gewänder an den Körpern so fixiert sind, dass sie nicht entfernt werden können.

3.7.1    Die Fotoaufnahmen sind auf den Rückseiten mit den Registriernummern, den gewählten Kategorien, den Größen der Objekte, den Materialien, den Herstellungsjahren und den Herstellungsformen gemäß Punkt 2.1 zu kennzeichnen.

Beispiel:

Reg.nr. 100; Kat. 2;
 50 cm; Porzellan gegossen, 2006/2007;
Vario-Serie, lim. 10 Stück

3.7.2    Bitte verwenden sie zur Beschriftung wasserfeste Filzstifte, wischfeste Kugelschreiber oder Klebeetiketten. Vermeiden Sie Tintenstifte und Füllfederhalter.
   
3.8    Auf den Fotos und an den Originalen dürfen nur die von der Stadt Neustadt zugeteilten Registriernummern und/oder die angeforderten Angaben lt. Punkt 3.7.1 erscheinen. Alle Hinweise, die Rückschlüsse auf den Hersteller ermöglichen wie Logos, Stempel, Anhänger, Aufkleber, Etiketten, Signets und dergleichen sind zu entfernen. Sind sie, z.B. wie eingeritzte Signaturen, Halsmarken, Initialen usw., nicht zu entfernen, müssen diese überklebt werden. Ratsam ist hier Heftpflaster (Leukoplast) oder Kreppklebeband.


4. Prüfungskriterien

4.1    Die Bewertung der eingereichten Fotos und der eingereichten Objekte in der Vor- und End-Entscheidung nimmt eine unabhängige Fachjury vor. Sie besteht aus fünf stimmberechtigten und fünf beratenden, nicht stimmberechtigten Juroren. Die Mitglieder sind verpflichtet, die übertragenen Aufgaben objektiv, gewissenhaft, unbestechlich, neutral und verschwiegen durchzuführen. Bei Missbrauch oder Vorteilnahme wird den Betroffenen ihre Aufgabe entzogen. Die Jury ist verpflichtet, jedes in der End-Entscheidung präsentierte Objekt für sich und anhand der Prüfungskriterien der Ausschreibung zu prüfen. In jeder Kategorie kann in der Regel nur ein Preisträger ernannt werden. Ansonsten ist sie frei in ihren Entscheidungen. Sie formuliert diese für die gewählten Preisträger und trägt sie anlässlich der Verleihungsfeierlichkeit vor. Die Stadt Neustadt nimmt darauf keinen Einfluss.

4.2    Die Jurierung erfolgt mittels objektiver Punktesysteme für jede Kategorie. Um eine Nominierung für die End-Entscheidung zu erhalten, müssen für ein eingereichtes Objekt mindestens 60 von 100 möglichen Punkten erreicht werden. Hat ein Objekt die Mindestpunktzahl erreicht oder überschritten, ist es für die End-Entscheidung zugelassen.

4.3    Der Fachjury bleibt es vorbehalten, eingereichte Objekte einer ähnlichen (passenderen) Kategorie zuzuführen.

4.4    Die nominierten Objekte werden der Jury zur End-Entscheidung zum angegebenen Termin im Original vorge-legt. Der Künstler hat die Gelegenheit, in der angewiesenen Zeit seine Objekte selbst auf den zugewiesenen Standflächen zu platzieren oder Präsentationskorrekturen vorzunehmen.

4.5    Jede der folgenden Kategoriebeschreibungen hat ihre eigenen Bewertungsgrundlagen und sind speziell auf die jeweiligen Anforderungen zugeschnitten. So verfolgt zwangsläufig z.B. eine „Kinderdarstellung“ ganz andere Ziele als ein „Phantasiewesen“. Es ist daher für jeden Teilnehmer mitunter von entscheidender Bedeutung, die für seine Objekte optimale Kategorie zu wählen. Eine Umbelegung nach Ablauf der Anmeldefrist ist nicht möglich. Bitte lesen Sie daher das nun folgende besonders aufmerksam durch. Bei etwaigen Fragen beraten wir Sie gerne.

4.6    Für die Kategorie 1: Die beste Puppe ist entscheidend, dass die eingereichten Puppen so konzipiert werden, dass sie vor allem ihrem äußeren Erscheinungsbild nach tatsächlich zum Spielen geeignet sind oder dazu geeignet sein könnten. Eine anonyme Erläuterung des Spielkonzeptes wird gefordert. Besonders bewertet werden moderne Spielkonzepte.
Mit der Verleihung ist ein Geldpreis in Höhe von 200 Euro verbunden.
Bewertet werden:

•    materialgerechtes Modellieren
•    Wahl der Materialien und ihre handwerkliche Verarbeitung
•    kindgerechte Proportionen
•    Bemalung
•    proportionsgerechte Ausstattung
•    Möglichkeiten zum sinnvollen Spielverhalten bzw. Bespielbarkeit (Robustheit, Gelenkigkeit, Gewicht, Anschmiegsamkeit, Aus- und Ankleiden usw.)
•    Eigenständige Umsetzung auch traditioneller Vorbilder

4.7    Kategorie 2: Die beste Baby-/ Kinderdarstellung  besteht aus zwei Bereichen. Es werden daher von der Jury auch zwei Preisträger ermittelt. Im Bereich „Die beste Babydarstellung“ sollen Darstellungen von Neugeborenen und Kleinkindern bis etwa Krabbel-Alter eingereicht werden. Im Bereich „Die beste Kinderdarstellung“ hingegen Kinderpuppen im Alter bis zu ca. 12 Jahren. Proportionsgerechtes Zubehör als Beigabe ist erlaubt. Ist es ebenfalls selbst entworfen und hergestellt, wird dies bei der Bewertung besonders berücksichtigt.
Mit der Verleihung ist ein Geldpreis in Höhe von 200 Euro verbunden.
Bewertet werden:

•    materialgerechtes Modellieren
•    Wahl der Materialien und ihre Verarbeitung
•    Proportionen und altersgerechte Anatomie
•    Bemalung
•    proportionsgerechte Ausstattung
•    künstlerischer Gesamteindruck

4.8    In die Kategorie 3: Die beste Jugendlichendarstellung sind naturalistische Figuren einzureichen, die das Alter von ca. 12 – 17 Jahren repräsentieren. Proportionsgerechtes Zubehör als Beigabe ist erlaubt. Ist es ebenfalls selbst entworfen und gefertigt, wird dies bei der Bewertung besonders berücksichtigt.
Mit der Verleihung ist ein Geldpreis in Höhe von 200 Euro verbunden.
Bewertet werden:

•    materialgerechtes Modellieren
•    Wahl der Materialien und ihre Verarbeitung
•    Proportionen und altersgerechte Anatomie
•    Bemalung
•    künstlerischer Gesamteindruck im Hinblick einer psychologisierenden Studie

4.9    In die Kategorie 4: Die beste Erwachsenendarstellung können Figuren mit historischen, Theater- oder Filmkostümen, Gewandformen der Naturvölker oder mit zeitgenössischen, europäischen Kleidungsformen oder  auch mit frei gestalteten Gewandformen eingereicht werden. Wichtig ist hier vor allem, dass die altersbedingten Veränderungen im äußeren Erscheinungsbild eines Menschen verstanden und umgesetzt werden. Bei historischen Gewandformen wird überdies die sach- und funktionsgerechte Umsetzung lt. Kostümgeschichte besonders berücksichtigt.
Mit der Verleihung ist ein Geldpreis in Höhe von 200 Euro verbunden.
Bewertet werden:

•    materialgerechtes Modellieren
•    Wahl der Materialien und ihre handwerkliche Verar-beitung
•    proportionsgerechte und altersgerechte Anatomie
•    Ausstattung
•    künstlerisches Gesamtkonzept und Geschlossenheit in der Gesamterscheinung

4.10    Für die Kategorie 5: Die beste Porträtpuppe ist vor allem die porträthafte Wiedererkennung des Vorbildes entscheidend. Die Beigabe von Porträtfotos des Vorbildes ist auch bei der Darstellung einer Person des öffentlichen Lebens unerlässlich. Zugelassen sind hier ebenfalls sog. „Fantasy-Figuren“ nach Filmvorlagen (z.B. Der Herr der Ringe, Harry Potter) und Nacharbeitungen von Buchillustrationen, außer Comic-Figuren. Sie werden wie Porträtfiguren tatsächlich lebender Personen behandelt. Daher sind die Arbeitsvorlagen wie Porträtfotos beizulegen.
Mit der Verleihung ist ein Geldpreis in Höhe von 200 Euro verbunden.
Bewertet werden:

•    materialgerechtes Modellieren
•    Wahl der Materialien und ihre handwerkliche Verarbeitung
•    Anatomie
•    äußere Ähnlichkeit mit dem Vorbild
•    Charakterisierung des Vorbildes
•    Umsetzung der Ausstattung des Vorbildes auf den proportionsgerechten Maßstab
•    künstlerischer Gesamteindruck hinsichtlich Stimmigkeit

4.11    Die Kategorie 6: Die beste Phantasiepuppe ist für Objekte gedacht, die nach klassischen oder zeitgenössischen Literaturvorlagen ohne Buchillustrationen, nach Vorlagen der Musik, nach Erzählungen, Märchen oder Fabeln (z.B. Elfen und Trol-le), oder nach freien selbst erdachten Themen oder Motiven erarbeitet sind. Es können sich hierbei um Allegorie-Figuren (z.B. Jahreszeiten), Figuren der Mythologie (z.B. Tugend und Laster), usw., auch um Gewandfiguren oder um die Kombination von menschlichen oder menschenähnlichen Figuren und Tierfiguren oder tierähnlichen Figuren handeln. Menschliche und tierische Anatomien dürfen zugunsten der künstlerischen Aussage deformiert, stilisiert oder stark reduziert werden. Die Farbgebung ist nicht an Vorbilder oder an traditionelle Sehweisen gebunden. Attribute oder Symbole zur Unterstützung der künstlerischen Aussage dürfen beigegeben werden. Nicht zugelassen sind Nacharbeitungen von sog. Fantasy-Figuren aufgrund von Filmvorlagen), Nacharbeitungen von Buchillu-strationen (s. Punkt 4.10) und Comic-Figuren. Ein anonymes Beiblatt zur Erklärung der Objekte muss beigefügt werden.
Mit der Verleihung ist ein Geldpreis in Höhe von 200 Euro verbunden.
Bewertet werden:

•    materialgerechtes Modellieren
•    Wahl der Materialien und ihre handwerkliche Verarbeitung
•    Proportionen
•    Ausstattung, Attribute und (Farb-)Symbolik
•    Farbigkeit
•    künstlerische Aussagefähigkeit im Hinblick auf die Umsetzung des künstlerischen Vorhabens
•    Eigenständigkeit

4.12    Für die Kategorie 7: Die beste Miniaturpuppe ist die Einhaltung des geforderten Maßstabes (1 : 12) entscheidend und die schlüssige und vollständige Verkleinerung der Proportionen in Anatomie und Ausstattung. Etwaiges, proportionsgerechtes Zubehör, das selbst entworfen und hergestellt ist, wird bei der Bewertung besonders berücksichtigt.
Mit der Verleihung ist ein Geldpreis in Höhe von 200 Euro verbunden.
Bewertet werden:

•    materialgerechtes Modellieren
•    Wahl der Materialien und ihre handwerkliche Verarbeitung
•    Proportionen
•    Bemalung
•    proportionsgerechte Ausstattung
•    miniaturgerechte Verkleinerung von Accessoires und Zubehör
•    künstlerisches Gesamtkonzept

4.13    Die Kategorie 8: Die beste Karikatur  umfasst ihre drei Haupt-richtungen und deren Mischformen. Die Porträtkarikatur beinhaltet die übertriebene Herausarbeitung individuell-typischer menschlicher Züge. Sie nimmt sich häufig Anleihen aus der Tierwelt und vermischt diese mit der menschlichen Physio-gnomie, um bestimmte Charaktereigenschaften eines Menschen zu verdeutlichen. Die menschlichen Proportionen werden zugunsten der Gesamterscheinung in Haltung, Mimik und Gestik zum Teil aufgegeben. Die gesellschaftskritische Karikatur kommentiert hingegen ironisch gesellschaftliche Ereignisse, Zustände oder Beziehungen. Die politische Karikatur schließlich baut auf der Prominentenpuppe auf und kommentiert Politiker und deren Entscheidungen für die Gesellschaft. Eine Kurzbeschreibung zur Erklärung muss beigefügt werden.
Da alle Karikaturen von ihrem ironischen Unterton leben, ist vor allem dieser wesentliches Beurteilungskriterium.
Mit der Verleihung ist ein Geldpreis in Höhe von 200 Euro verbunden.
Bewertet werden:

•    materialgerechtes Modellieren
•    Verarbeitung
•    Komposition und Farbe
•    Bemalung
•    Konzeption und Umsetzung
•    Gesamterscheinung
•    Originalität


4.14    In der  Kategorie 9: Themenarbeiten sind ausschließlich Puppen und Figuren zugelassen, die zu einem jährlich wechselndem Thema, das der Kultursenat bestimmt, gearbeitet werden. Die Themanarbeiten können aus einzelnen oder aus mehreren Puppen und Figuren im Sinne von Figurengruppen (s. Punkt 2.1.7) bestehen, das zum Thema gehörende Zubehör soll nach Möglichkeit selbst gefertigt sein. Nicht zugelassen sind sog. „Tableaus“. 
Mit der Verleihung ist ein Geldpreis in Höhe von 200 Euro verbunden.
Das Thema für das Jahr 2011 lautet: „Die Kinderbuchkinder von Erich Kästner (Fliegendes Klassenzimmer, Emil und die Detektive, Pünktchen und Anton)“  festgelegt.
Bewertet werden:

•    Umsetzung des Themas
•    verwendete Materialien und ihre Verarbeitung
•    Proportionen
•    Bemalung
•    themenbezogene Ausstattung, auch mit Attributen und Symbolen
•    Bezug der Puppen/Figuren zueinander bei Figurengruppen
•    proportionsgerechte Ausstattung

4.15    In der  Sonderkategorie 10: Experimentelle Puppenkunst sind ausschließlich freie Arbeiten zugelassen, die sich vollständig von den traditionellen Vorstellungen von Puppen lösen.
Vielmehr sollen sie nur noch der Anlass sein, sich mit der drei-dimensionalen Figürlichkeit an sich auseinander zu setzen. Voraussetzung hierfür ist die intensive Beschäftigung mit der Bildhauerei, der modernen, zeitgenössischen Skulptur und die Fähigkeit, künstlerische Gesamtkonzepte zu entwickeln, zu realisieren und zu vermitteln. Die Kategorie ist nicht an Themen, Materialien und Größen gebunden. Ein anonymes Bei-blatt zur Erklärung der Objekte muss beigefügt werden. Der Jury steht es frei, für eine besonders herausragende künstlerische Leistung einen Geldpreis in Höhe von 400 Euro zu vergeben. Bewertet werden:

•    künstlerisches Gesamtkonzept
•    Wahl der künstlerischen Stilmittel
•    Eigenständigkeit und Originalität
•    Vermittlung des künstlerischen Konzeptes

4.16    Für den Sonderpreis Kategorie 11: Nachwuchs-Förderpreis sind ausnahmslos nur Puppenkünstler zugelassen, die grundsätzlich nicht länger als drei Jahre Puppen und Objekte her-stellen. Der Zeitpunkt der Zählung beginnt mit der Fertigung der ersten vollständigen und ohne fremde Hilfe hergestellten Puppe.
Nicht zugelassen sind Künstler, die bereits eine langjährige Erfahrung im sog. „Repro-Fach“ besitzen oder eine vergleichbare Berufserfahrung in der industriellen Puppenfertigung nachweisbar ist, auch wenn sich diese z.B. auf den Modellentwurf, oder auf den Formenbau beschränkt. Nicht zugelassen sind auch alle bisherigen Preisträger des Nachwuchs-Förderpreises, auch wenn sie die zeitliche Begrenzung noch nicht erfüllt haben sollten.
In der Nachwuchs-Kategorie wird nicht handwerkliche und künstlerische Perfektion erwartet. Der Sonderpreis ist vielmehr als Ermunterung für besonders vielversprechende Talente gedacht und ist mit einem Geldbetrag in Höhe von 500 Euro verbunden. Eine weitere, stilgebundene Untergliederung erfolgt aus diesem Grunde nicht. In dieser Kategorie ist es der Jury erlaubt, bei gleichwertigen, aber konzeptionell unterschiedlichen Puppen höchstens zwei Preisträger zu benennen. Der Geldbetrag wird nach dem Ermessen der Fachjury geteilt. Bewertet werden:

•    materialgerechtes Modellieren
•    Wahl der Materialien und ihre handwerkliche Verarbeitung
•    maßstabsgerechte Umsetzung der Proportionen
•    Sicherheit in der Bemalung
•    Material- und stilgerechte Ausstattung
•    Originalität in Bezug auf die künstlerische Idee
•    Unabhängigkeit von Lehrmeistern und prägenden Vorbildern
•    Gesamteindruck im Hinblick auf das künstlerische Talent

4.17    Die Kategorie 12: Kategorie der Preisträger ist für eine freie Bewerbung gesperrt. Es sind ausschließlich diejenigen Künstler zugelassen, die im Jahr 2009 bereits einen „Max-Oscar-Arnold“ Kunstpreis der Stadt Neustadt erhalten haben. (s. Punkt 2.2.12).
Vorausgesetzt wird hier handwerkliche und künstlerische Perfektion im Gesamtkonzept. Eine weitere stilgebundene Unter-gliederung oder eine nach den Materialgruppen erfolgt aus diesem Grunde nicht. Da die eingereichten Objekte naturgemäß im stilkritischen Sinne mitunter gegensätzlich sein können, ist es auch hier der Fachjury erlaubt, nach Ermessen zwei Preisträger zu benennen.
Mit der Verleihung ist ein Geldpreis in Höhe von 500 Euro verbunden.
Bewertet werden:

•    handwerkliche Perfektion
•    Eigenständigkeit im Konzept
•    Bemalung
•    altergerechte Anatomie
•    proportionsgerechte Ausstattung und Accessoires
•    künstlerische Idee und Umsetzung
•    künstlerische Aussagefähigkeit und Eigenständigkeit
•    Schlüssigkeit im Gesamtkonzept
•    Originalität

4.18    Die Kategorie 13: Das beste Gesamtwerk eines etablierten Künstlers ist für eine freie Bewerbung eines interessierten Teilnehmers gesperrt. Der Kultursenat der Stadt Neustadt nominiert selbst bereits im Vorfeld einen Künstler, dem ohne weitere Anhörung der berufenen Juroren der „Max-Oscar-Arnold“ Kunstpreis für zeitgenössische Puppenkunst verliehen werden wird, unabhängig davon, ob sich der betreffende Künstler bereits an einem „Max-Oscar-Arnold-Kunstpreis“ Wettbewerb beteiligt hat oder nicht. Mit der Verleihung verbunden ist ein Geldpreis in Höhe von 1.500 Euro.

Der Preisträger dieser Kategorie ist für die Dauer von zwei Jahren für den gesamten Wettbewerb gesperrt. Nach Ablauf der Frist dürfen erneut alle offenen Kategorien frei belegt werden.


5. Einlieferung/Transport/Rückgabe

Wir bemühen uns, diese Veranstaltung im Interesse der Teilnehmer harmonisch, reibungslos und ohne vermeidbare Schäden zu organisieren. Helfen Sie bitte mit, die Risiken so gering wie möglich zu halten, indem Sie folgendes beachten:

5.1    Bitte legen Sie keine Begleitschreiben, ausgenommen Packplan und Montageanweisungen in die Transportkisten und -kartons ein. Senden Sie diese vielmehr gesondert und vorab zu. Verwenden Sie hierzu das beigefügte Formular „Transportschreiben“ (s. Punkt 10.1). Geben Sie darauf bitte unbedingt Maße und Gewichte der geschlossenen Kartons an. Wünschen Sie einen Rücktransport der Objekte per Post/Spedition (Punkt 5.9 und 5.14) legen Sie bitte entsprechend vorbereitete Adressaufkleber für Pakete mit Durchschlag, bei Ihrem Postamt erhältlich, dem Transportschreiben bei. Fügen Sie ferner bitte ggf. einen Packplan und Montageanweisungen für teilweise oder ganz zerlegt transportierte Objekte dem Transportschreiben bei.

5.2    Verwenden Sie zur Verpackung keine „Obstkartons“ und „Bananenkisten“ mit offenen Deckeln und Böden. Verwenden Sie ferner kein Packpapier.

5.3    Wählen Sie zur Verpackung Ihres Objektes einen Karton der groß genug ist. Puppen mit beweglichen oder biegsamen Gliedern sollten liegend, Figuren und Objekte (z.B. aus Pa-piermaché oder Materialkombinationen) stehend in die Kar-tons eingebracht werden können.

5.4    Verwenden Sie sog. „Noppen-„ oder „Luftpolster“-Folien, dann sichern Sie das Objekt zuerst mit Watte, Seidenpapier oder Schaumstoff o.ä. Vermeiden Sie, dass Teile aus gleichem Material (z.B. Porzellanglieder) unmittelbar zusammenstoßen können oder Spannungen durch Druck entstehen können.

5.5    Legen Sie Halterungen, Puppenständer etc. gesondert in den Karton so ein, dass sie nicht mit dem Objekt in Berührung kommen. Kleinteiliges Zubehör ist ebenfalls extra in kleinen Schachteln oder Dosen mit zu verpacken.

5.6    Für besonders empfindliche Objekte empfiehlt sich die Ver-packungsart „Karton im Karton“. Hier wird das Objekt wie be-schrieben in einem Karton verpackt und nochmals in einen größeren Karton gelegt. Die Zwischenräume werden mit Füll-material ausgestopft.

5.7    Füllen Sie Polstermaterial zur Stoßdämpfung wie Schaumstoff-flocken oder Holzwolle locker in geeignete Plastiktüten (z.B. Müllbeutel) und sichern sie dabei das Objekt rutschfest. Fixie-ren Sie Ihre Objekte im Karton durch Einbinden in den Karton, dann verknoten sie die Bänder lösbar, dass sie beim wieder-holten Verpacken wiederverwendet werden können. Sollten Sie hierzu Fragen haben, beraten wir Sie gerne.

5.8    Geben Sie die Objekte vor den offiziellen Aufbauterminen persönlich im Museum der Deutschen Spielzeugindustrie ab, so sind auch hier alle Objekte transportsicher in geeigneten und geschlossenen Kartons mit Füllmaterial zu verpacken. Of-fene Kartons oder nur in Tüchern eingeschlagene Objekte können aus Sicherheitsgründen nicht angenommen werden.

5.9    Nutzen Sie die Möglichkeit, Ihre Objekte selbst zu bringen, um sie für die Präsentation aufzubauen. Können Sie diese aber nach der Veranstaltung nicht persönlich abholen, senden wir Ihnen sie gerne mit Post/Spedition zurück. Stellen Sie in diesem Falle geeignete Transportkartons, ausreichend Füll- und Ver-packungsmaterial zur Verfügung. Bei unzureichendem Ver-packungsmaterial und unzulänglichen Kartons behalten wir es uns vor, aus Sicherheitsgründen einen Rücktransport zu verweigern. In diesem Falle tritt Punkt 5. 10 in Kraft.

5.10    Bringen Sie Ihre Objekte selbst, können Sie aber nicht nach der Veranstaltung selbst wieder abholen und möchten auch nicht, dass Ihre Objekte durch uns versendet werden, besteht für Sie die Möglichkeit, das Depot des Museums zu nutzen, aus dem Sie Ihre Objekte während der regulären  Öffnungszeiten (Di. – Sa. 10.00 bis 17.00 Uhr) nach kurzer Ankündigung abrufen können. Auch hier bitten wir um geeignete Kartons, um Ihre Objekte sicher aufzubewahren. Für die Deponierung und Depotbetreuung erhebt das Museum pro Karton ein Pauschale von 12 Euro für jeden angefangenen Monat, beginnend mit der Überführung in das Depot. Die Abrechnung erfolgt bei Abholung (s. Punkt 7.3).

5.11    Bei der Abholung von Objekten durch Dritte ist zunächst eine Ankündigung des Künstlers schriftlich vorzulegen, dann durch die Dritten selbst eine Abschrift der Vollmacht des Künstlers.

5.12    Für die Beschädigung und den Verlust von losem und kleinteiligem Zubehör kann keine Haftung übernommen werden, es sei, dieses ist ausdrücklich im Transportschreiben (s. Punkt 5.1) erwähnt und innerhalb des großen Kartons in einem kleinen Behältnis bruchsicher verpackt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

5.13    Bitte beachten Sie, dass für Transportschäden bei Rücksendung, die nicht durch die übliche Transportversicherung (Post/Spedition) abgedeckt werden, die Stadt Neustadt keine Haftung übernimmt.

5.14    Für Teilnehmer aus Ländern, die nicht zur EU gehören: Bitte geben Sie Ihrer Sendung unbedingt gültige Zollpapiere (Car-net ATA/Vormerkschein) mit sog. „Proforma-Rechnung“ (drei Durchschläge) und in der Euro-Währung bei. Eröffnen Sie bei dem für Sie zuständigen Zollamt ein vorübergehendes Zollver-fahren für Ausstellungsobjekte und legen Sie jeweils Fotos von den Objekten bei. Achten Sie dabei darauf, dass die Fotos nur die Gegenstände zeigen, die sich tatsächlich im Karton befinden. Bitte erkundigen Sie sich bei Bedarf genau bei dem für Sie zuständigen Zollamt nach dem für Sie günstigsten Zollverfahren. Bitte beachten Sie schließlich: Aus zolltechnischen Gründen muss eine Sendung von einem Nicht-EU-Land nach Deutschland und zurück stets der gleiche Transportweg eingehalten werden. D.h., versenden Sie Ihre Objekte, können sie nicht persönlich oder durch Dritte abgeholt werden.


6. Nachträgliche Disqualifizierung

6.1    ein Objekt kann auch nachträglich, das heißt, auch nach Abschluss der Veranstaltung des Max-Oscar-Arnold Kunstpreises durch die Stadt Neustadt disqualifiziert werden, wenn erwiesen wird, dass das eingereichte Objekt gegen die Zulassungsbedingungen verstoßen hat. Ist überdies dieses Objekt mit einer Max-Oscar-Arnold-Statuette und einer Urkunde der Stadt Neustadt ausgezeichnet worden, hat die Stadt Neu-stadt das Recht, wegen Verstoßes bzw. Irreführung gegen die Ausschreibungsbedingungen den Kunstpreis abzuerkennen und zurückzufordern. Eine nachträgliche Disqualifizierung wird veröffentlicht.

6.2    Dies trifft zu: bei falschen oder unvollständigen Angaben zur Biographie (hier insbesondere nach Punkt 4.15) oder zu den eingereichten Objekten (nach Punkt 2.2).

6.3    Dies trifft zu: bei der Verwendung des Namens „Max-Oscar-Arnold“ Kunstpreis oder des Signets bei einer industriellen Verwertung gleicher oder nur geringfügig veränderten Objekten eines Teilnehmers, die für die Endausscheidung nominiert wurden, unabhängig aus welchem Material diese industriell gefertigt werden. Ferner ist es ohne Bedeutung, wenn sich eine industrielle Verwertung erst nach dem Abschluss der Veranstaltung und nach dem Erhalt eines Max-Oscar-Arnold-Kunstpreises ergibt. Gestattet ist demnach lediglich die Verwendung der Max-Oscar-Arnold-Statuette mit Urkunde ausschließlich mit dem Objekt, für das beides von der Stadt Neu-stadt verliehen wird. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

6.4    Dies trifft zu: bei Nachahmungen im Sinne von Adaptionen, Kopien oder Plagiaten von Werken anderer Künstler, auch wenn hierzu andere Materialien verwendet und farbliche Veränderungen im Vergleich zum Original vorgenommen werden.


7. Gebühren

7.1    Die Teilnahmegebühr beträgt 50 Euro für die erste Einreichung (Puppe oder Figurengruppe), für jede weitere Puppe (bis zur drei Puppen) jeweils 25 Euro. Die nicht persönlich abgeholten Objekte werden kostenfrei  zurückgeschickt.

7.2    Die erforderlichen Gebühren müssen bis zum Stichtag 27. Mai 2011 vollständig auf das Konto der Stadt Neustadt eingegangen sein:

Stadtkasse Neustadt
Sparkasse Coburg - Lichtenfels
Stichwort: „Oscar 2010“
Kto.Nr.: 370 619        BLZ.: 783 500 00

bei Zahlungen aus dem Ausland:
Iban-Nr.: DE97783500000000373712
BIC-Code: BYLADEM1COB

Die Gebühren können auch bis zum gleichen Zeitpunkt per Verrechnungsscheck, ausschließlich aber in EURO (€) beglichen werden. Andere Zahlungsmittel können leider nicht akzeptiert werden.

7.3    Bei Nutzung des Depots im Museum der Deutschen Spielzeugindustrie (Punkt 5.10) erhebt das Museum pro Karton eine Pauschale für Depotkosten und –Betreuung 12 Euro für jeden angefangenen Monat. Die Abrechnung erfolgt bei Abholung.


8. Bekanntgabe der Preisträger

Die Bekanntgabe der Preisträger und die Verleihung der „Max-Oscar-Arnold“ Kunstpreise für zeitgenössische Puppenkunst der Bayerischen Puppenstadt Neustadt bei Coburg findet am Mittwoch, 1. Juni 2011 im Großen Sitzungssaal des Rathauses statt. Alle für die Endausscheidung nominierten Teilnehmer werden von der Stadt Neustadt gesondert eingeladen und dürfen eine Begleitperson mitbringen.

Während der Bekanntgabe werden die eingereichten Bilder der Preis-trägerobjekte gezeigt. Die Bekanntgabe der Preisträger erfolgt mit einer Begründung der Jury namentlich. Alle Punktergebnisse jedoch bleiben geheim. Weitere Auskünfte, die die Jury nicht von sich aus preisgibt, erfolgen nicht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.


9. Preisvergabe

1.    Der Preis wird nur verliehen, wenn der Preisträger bei der Kunstpreisverleihung persönlich anwesend ist.

2.    In begründeten Ausnahmefällen kann sich der Preisträger vertreten lassen. Ansonsten wird der Kunstpreis an den Nächstplatzierten verliehen.


10. Adressen

Für weitere Anfragen stehen Ihnen hilfreich Mitarbeiter der Stadt Neustadt zur Verfügung. Bitte beachten Sie die jeweilige Zuständigkeit.

10.1     für schriftl/tel. Fragen zur Ausschreibung; zur Belegung der Kategorien; zu Rücktransport, Gebühren, Transportschreiben, Abgabe der Anmeldebögen mit Anlagen

Kulturamt der Stadt Neustadt
Georg-Langbeinstraße-Straße 1
D-96465 Neustadt bei Coburg
Tel. (+) 09568 – 5600    Fax: (+) 09568 – 89490

10.2.     für Fragen zur Verleihungsfeier, zu Übernachtungsmöglichkeiten, zur Zahlungsweise der Gebühren; für Fragen zum Puppenfestival allgemein

Kulturamt der Stadt Neustadt und Tourist-Information
Tel. (+) 09568 81-126 od. 81-132;
Fax: (+)  09568 81-138

10.3    für Fragen zur Versendung; zur Anlieferung der Objekte mit Post/Spedition; zur persönlichen Abholung der Objekte aus dem Museumsdepot

Museum der Deutschen Spielzeugindustrie
Hindenburgplatz 1
D-96465 Neustadt bei Coburg
Tel. (+) 09568 5600; Fax: (+) 09568 89-490

10.4    bei persönlicher Anlieferung Ihrer Objekte, Auf- und Abbau

Thüringisch-Fränkische Begegnungsstätte (TFB)
Schützenplatz
D-96465 Neustadt bei Coburg
Tel. (+) 09568 – 5600; Fax: (+) 09568 89-490


11. Termine

2. Mai        Abgabeschluss der Anmeldungen mit den erforderli-
2011    chen Fotos und je einer CD-Rom (Punkt 3.6) (Adresse Punkt 10.1)

bis 20. Mai    Abgabe des Transportschreibens (Punkt 5.1)
2011        (Adresse Punkt 10.3)

bis 24. Mai    Abgabeschluss der nominierten Objekte mit Post od.
2011    Spedition (Punkt 5.1 – 5.10)
(Adresse Punkt 10.3)

Di. 24. Mai    persönliche Abgabe der nominierten Objekte u.
2011    Gelegenheit, den Aufbau selbst vorzunehmen
10 – 17 Uhr   
Adresse:
Thüringisch-Fränkische Begegnungsstätte (TFB) Schützenplatz;
Neustadt bei Coburg (1. Stock, links; ein Lift ist vorhanden)
Die Anlieferung erfolgt auf eigene Gefahr

Sa. 28. Mai    MOA-Annahme: 11.00 – 16.00 Uhr
2011

So. 29. Mai    Tagung der Fachjury; 10.00 Uhr
2011

Mi. 1. Juni    Bekanntgabe der Preisträger und Verleihung der
2011    „Max-Oscar-Arnold“ Kunstpreise für zeitgenössische Puppenkunst der Bayerischen Puppenstadt Neustadt bei Coburg im Rathaus der Stadt Neustadt; danach Stehempfang und Besichtigung in der TFB nur für ge-ladene Gäste

Mo. 30. Mai –      10-17 Uhr: öffentliche Präsentation der Objekte (TFB)
4. Juni 2011    Samstag, 4.6. bis 17.00 Uhr


4. Juni         Rückgabe der Objekte bei persönlicher Abholung
2011        eine vorzeitige Abholung ist nicht möglich (s. Punkt 16-11-17 Uhr    1.3) (Adresse Punkt 10.4)

ab 8. Juni    Rückgabe bei persönlicher Abholung im Museum
2011    (Adresse Punkt 10.3)


Stadt Neustadt - Kulturamt -
Georg-Langbein-Straße 1
96465 Neustadt b. Coburg
Telefon: 09568 5600
Fax: 09568 89490



Hier geht es zur Bildergalerie der Preisträger 2009

Bildergalerie der Preisträger 2010 folgt in Kürze.


Puppenfestival






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