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Umzug

Abmeldung (Wegzug in eine andere Gemeinde)

Eine Abmeldung ist seit 01.06.2004 nur noch erforderlich, wenn weitere Wohnungen (Nebenwohnungen) aufgegeben werden oder der Wegzug ins Ausland erfolgt.   

In allen anderen Fällen ist die Anmeldung beim neuen Wohnort ausreichend. Die dortige Meldebehörde informiert den vorherigen Wohnort über den Wohnungswechsel.

Wo hilft wer?

Einwohnermeldeamt im Rathaus, Bürgerservice im EG Zi. 2


Anmeldung (Zuzug nach Neustadt)

Welche Unterlagen sind erforderlich?

- Reisepass oder Personalausweis
- Geburtsurkunde oder Familienbuch

Was ist zu beachten?

Das Meldeformular muss der Meldebehörde unterschrieben zugeleitet werden. Ein persönliches Erscheinen ist empfehlenswert, da die Anschriften auf der Lohnsteuerkarte und den Ausweispapieren gleich geändert werden können. Weitere Wohnungen (Nebenwohnungen) sind anzugeben.

Was kostet das?

Die Anmeldung ist innerhalb der vorgeschriebenen Frist von einer Woche gebührenfrei. Die Anmeldeformulare sind bei der Meldebehörde kostenlos erhältlich.

Wo hilft wer?

Einwohnermeldeamt im Rathaus, Bürgerservice im EG Zi. 2


Ummeldungen

Welche Unterlagen sind erforderlich?

Reisepass oder Personalausweis

Was ist zu beachten?

Ummeldungen werden persönlich oder durch formloses Schreiben (dieses muss die alte und neue Wohnanschrift sowie das Umzugsdatum und die Unterschrift enthalten) vorgenommen. Wer das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat benötigt für die Ummeldung die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters (in der Regel der Eltern).

Wieviel kostet das?

Die Ummeldung ist innerhalb der vorgeschriebenen Frist von einer Woche gebührenfrei. Die Ummeldeformulare sind bei der Meldebehörde kostenlos erhältlich.

Wo hilft wer?

Einwohnermeldeamt im Rathaus, Bürgerservie im EG Zi. 2


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