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Stadtbauamt

Vergabe von öffentlich geförderten Wohnungen

Zum Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung ist grundsätzlich die Vorlage einer Wohnberechtigungsbescheinigung nach § 5 WoBindG beim Vermieter erforderlich. Diese Bescheinigung kann bei der Stadt Neustadt - Stadtbauamt - beantragt werden. Ansprechpartnerin ist Frau Fröber, Rathaus, Zimmer-Nr. 115, Telefon 09568/81-408.

Folgende Voraussetzungen müssen gegeben sein: Berechtigt ist grundsätzlich, wer die Einkommensgrenze und die Wohnungsgröße einhält. Berechnungsgrundlage ist das Bruttoeinkommen abzüglich gesetzlich festgelegter Beträge. Die Angaben in den nachstehenden Tabellen beziehen sich auf den derzeitig aktuellen Stand, vorbehaltlich gesetzlicher Änderungen:

Tabelle 1: Einkommensgrenze nach Art. 4 BayWoBindG

Zahl der Familienangehörigen

Einkommensgrenze jährlich in €

1

14.000

2

22.000

Für jede weitere Person, die zum Haushalt zählt, erhöht sich die Einkommensgrenze um 4.000 €.

Für zum Haushalt gehörende Kinder erhöht sich die Einkommensgrenze nochmals um
jeweils 1.000 €.


 

Tabelle 2: Angemessene Wohnungsgröße nach den Verwaltungsvorschriften der Länder:

Zahl der Familienangehörigen

qm oder Räume

1

50 qm oder 2 Räume

2

65 qm oder 3 Räume

3

75 qm oder 3 Räume

4

90 qm oder 4 Räume

je weitere Person

je 15 qm oder 1 Raum



Stadt Neustadt b. Coburg | Impressum | Kont@kt
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