HomeStadt & Verwaltung Bildung & SozialesKultur & FreizeitWirtschaft & VerkehrKontakt
Bildung & Soziales
Bildung
Kindergärten
   Weidach-Kindergarten
   Kindergarten Wellmersdorf
Schulen
Stadtbücherei
Volkshochschule
Soziales
 

Kindergärten und Kindergartenplätze

Folgende Einrichtungen stehen den Kindern in Neustadt zur Verfügung:

- Kinderhort (nur für Schulkinder) Obere Birkleite 7 Telefon 09568 1533
- Städtischer Kindergarten Weidach, Wittkenstr. 6 Telefon 09568 7888
- Städtischer Kindergarten Wellmersdorfer Str. 65 Telefon 09568 6262
- Evangelischer Kindergarten Hans-Rollwagen-Str. 23 a Telefon 09568 89354
- Evangelischer Kindergarten Heroldweg 2 Telefon 09568 5838
- Evangelischer Kindergarten Westpreußenstr. 5 Telefon 09568 6080
- Evangelischer Kindergarten Kriegersäcker 18 Telefon 09568 890377
- Evangelischer Kindergarten Sonnenweg 4 Telefon 09568 5554
- Katholischer Kindergarten Am Moos 1 A Telefon 09568 5129

Wer? Wie? Was?

Welche Unterlagen
sind erforderlich?
Keine    


   
Was ist zu beachten? Die Kindergartenplätze werden von den jeweiligen Trägern vergeben. Nachstehendes Formblatt zum Ausdrucken hat für alle Kindergärten in Neustadt Gültigkeit und muss beim erstgenannten Kindergarten abgegeben werden.     


   
Wieviel kostet das? Die Kindergartengebühren richten sich nach der jeweils gültigen Gebührensatzung und betragen ab 01.09.05 für die städtischen Kindergärten (einschl. Tee-/Spielgeld) wie folgt:
   


ein Kind zweites Kind Krippenkind
 




   

20 Stunden/Woche 73,00 € 56,00 € 90,00 €
 

bis unter 25 Stunden/Woche    78,00 € 59,75 € 105,00 €
 

bis unter 30 Stunden/Woche 83,00 € 63,50 € 120,00 €
 
  bis unter 35 Stunden/Woche 
88,00 €  67,25 € 135,00 €
 
  bis unter 40 Stunden/Woche  91,00 € 69,50 € 150,00 €
 

bis unter 45 Stunden/Woche 
94,00 € 72,75 €
165,00 €
 


Bei der Gebührenermäßigung für das zweite Kind ist Voraussetzung, dass beide Kinder zur gleichen Zeit einen der städtischen Kindergärten (aber nicht unbedingt den selben) besuchen. Scheidet das ältere Kind aus (z. B. Einschulung), so wird das andere Kind als "erstes Kind" eingestuft, d. h. die Ermäßigung fällt ab diesem Zeitpunkt weg. In den aufgeführten Preisen ist die Unkostenbeteiligung in Form von Tee- und Spielgeld (insgesamt 5,- €) enthalten. Die Gebührenregelung der anderen Kindergärten (siehe Aufstellung oben) ist bei den jeweiligen Kostenträgern zu erfragen.
   


   
Wo hilft Wer?   Kindergartenverwaltung im Rathaus, 2. Obergeschoss Zimmer 210
nur für städtische Kindergärten!
Frau Angermüller, Telefon 09568 81-106 
   


 

Stadt Neustadt b. Coburg | Impressum | Kont@kt
zurueckSeite druckennach oben
Schnellsuche
 
Info direkt
Ämter ABC
Bayern Direkt
BundOnline
Bürgerauskunft
BÜRGERPORTAL
Deutsche Bahn
Existenzgründer
Formulare
Kino aktuell
Notdienst
Stadtbus
Stadtplan
 
Kalender
Mo  Di   Mi  Do   Fr  Sa   So
2829301234
567891011
12131415161718
19202122232425
2627282930311
< Juli 2010 >